WAHLARZT

INFO – was bedeutet “Wahlarzt”?

Beim Besuch eines Wahlarztes werden die Kosten für den Arztbesuch vom Patienten vorerst selbst übernommen.

Die Honorarnote kann vom Patienten mit der Zahlungsbestätigung (Quittung, Zahlschein) bei der zuständigen Krankenkasse mit dem Antrag auf Kostenersatz eingereicht (Wahlarzthilfe) werden.

In den meisten Fällen erhält der Patient bis zu 80% des Betrages, den die Kasse einem Vertragsarzt für die gleiche Leistung bezahlt hätte.

Die Höhe der Kostenrückerstattung kann bei den Krankenkassen je nach Selbstbehalt unterschiedlich sein.

Dr. Andrea Buzath-Fiedler | 1010 Wien Dorotheergasse 9 | 1120 Wien Ratschkygasse 31/35 | neurologie@buzath-fiedler.at | Tel. 01-512 77 45