WAHLARZT

INFO – was bedeutet “Wahlarzt”?

Beim Besuch eines Wahlarztes werden die Kosten für den Arztbesuch vorerst von Ihnen selbst übernommen.

Sie können die Honorarnote mit der Zahlungsbestätigung (Quittung, Zahlschein) bei der zuständigen Krankenkasse mit dem Antrag auf Kostenersatz einreichen (Wahlarzthilfe).

In den meisten Fällen erhalten Sie bis zu 80 % des Betrages, den die Kasse einem Vertragsarzt für die gleiche Leistung bezahlt hätte.

Die Höhe der Kostenrückerstattung kann bei den Krankenkassen je nach Selbstbehalt unterschiedlich sein.

Dr. Andrea Buzath-Fiedler | 1130 Wien Dommayergasse 2 | neurologie@buzath-fiedler.at | Tel. 01-877 80 60